Haus Seeblick

Insel Neuwerk

AGB

Reservierung
Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Zimmer oder Appartement mündlich oder schriftlich bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt worden ist.

Vertragspartner sind Gast und Vermieter.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages

Der Gast hat 14 Tage  Zeit  ab Datum der Buchungsbestätigung, die Anzahlung zu entrichten.

Der Vermieter behält sich vor, bei nicht leisten der Anzahlung vom Gastaufnahmevertrag schadensfrei zurückzutreten.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder Appartements dem Gast Schadensersatz zu leisten. Die Hotelleitung behält sich das Recht vor, Buchungen gleichwertig zu verändern, wenn es aus besonderen Gründen notwendig ist.

Rücktritt
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen. Hierfür gelten folgende Zeiträume:
50 % Stornokosten ab 2 Monate bis 1 Monat vor Reiseantritt.
90 % Stornokosten bei Appartements ab 1 Monat vor Reiseantritt.
80 % Stornokosten bei Übernachtung mit Frühstück.
70 % Stornokosten bei Halbpension.
60 % Stornokosten bei Vollpension.

Falls eine Stornierung vor dieser Rücktrittsregelung notwendig wird, berechnen wir eine Gebühr von 15,- €. Die geleistete Anzahlung wird verrechnet.

Sollte am Tage der Anreise oder an folgenden Tagen, witterungsbedingt, keine Verbindung (Wattwagen oder Schiff) zur Insel möglich sein, geht die Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zu Lasten des Vermieters. Sollte am Tage der Abreise oder an den folgenden Tagen, witterungsbedingt keine Verbindung (Wattwagen, Schiff) zum Festland möglich sein, ist der Gast zur weiteren Zahlung des Zimmerpreises verpflichtet.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages, den vereinbarten Preis abzüglich der o.g. Einsparungen zu zahlen.

An-/ Abreise
An und Abreisetag gelten als ein Tag. Spätere Anreise oder frühere Abreise wird voll berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast i.d.R. das bestellte Quartier ab 14.00 Uhr zur Verfügung Am Abreisetag muss das Quartier, wenn nicht anders vereinbart, bis 10.00 Uhr geräumt sein.

Besuch
Es darf nur die angemeldete Personenzahl das Mietobjekt benutzen. Besucher dürfen nur in Absprache mit der Geschäftsleitung die Räumlichkeiten mitbenutzen.

Haustiere
Haustiere sind grundsätzlich willkommen, müssen aber bei der Reservierung mit angegeben werden. Besondere Zimmer oder Appartements sind nicht für Tiere vorgesehen und werden auch ohne Ausnahme, nicht an Gäste mit Haustieren vermietet.

Haftung
Das „Haus Seeblick" übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjektes entstehen. Beeinflussung durch höhere Gewalt, z.B. Wetter (auch Sturmflut), Streik. schließt jede Haftung aus. Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden die während seines Aufenthaltes durch Ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Eventuelle Schäden sind bei der Übernahme, sofern erkennbar, sofort zu melden. Durch Unterlassen der unmittelbaren Schadensmeldung erkennt der Gast den ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes an.

Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Cuxhaven als vereinbart.

Rücktrittversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.